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50 Jahre Rotkreuz-Grundsätze

Welcher Rotkreuzler kennt sie nicht? „MUNUFEU“ nennen sie unsre Kids vom Jugendrotkeuz. Die Rede ist von den Rotkreuz-Grundsätzen.

Die ersten Formulierungen finden sich bereits in Henry Dunants Buch „Eine Erinnerung an Solferino“. (Für die, die es nicht wissen: Henry Dunant gründete 1876 das Rote Kreuz.) Es dauerte jedoch noch einige Jahre, bis am 8. Oktober 1965 durch die 20. Internationale Rotkreuzkonferenz in Wien die 7 Rotkreuzgrundsätze  angenommen und verkündet wurden. Sie werden die „Charta des Roten Kreuzes“ genannt und sind verbindlich für alle Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften weltweit.

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität

Und was fange ich als „normaler Rotkreuzler“ mit diesen Grundsätzen an? Ganz einfach! Ich habe das Recht und die Pflicht, allen Menschen, die mich um Hilfe bitten, gleich welcher Nationalität, Religion, Hautfarbe usw. die gleiche Hilfe zu geben! Zum Beispiel: den Flüchtlingen, die zurzeit hier in Blaubeuren untergebracht sind (einige Kinder und Jugendliche aus den Unterkünften in der Bergstraße und Weiler nehmen aktiv an unsren Gruppenstunden teil!) ist zum Teil das Zeichen des „Roten Kreuzes“ nicht geläufig, ihnen ist aber aus ihrer Heimat das Zeichen des „Roten Halbmondes“ bekannt. Und diese Personen können und dürfen sicher sein, dass wir nach den gleichen Grundsätzen handeln, wie unsre Kameraden bei ihnen zu Hause!

Text: Peter Gerstenberger, Jugendleiter Jugendrotkreuz Blaubeuren

Sollten Sie mehr über die 7 Rotkreuzgrundsätze erfahren möchten, hier zum Download: https://www.redcross.ch/de/internationale-rotkreuz-und-rothalbmond-bewegung/rotkreuzgrundsatze/die-sieben-rotkreuzgrundsatze

Oder auf unserer Homepage unter
drkblaub2.drkcms.de/unser-ortsverein/grundsaetze-und-leitlinien.html

Als Bildschirmschoner  (JRK-Version); hier zum Download:
http://jugendrotkreuz.de/mediathek/materialien/

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